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Urlaub, Auslands-Aufenthalt

Wird ein Auslandsaufenthalt gemeldet, so werden die Tage vom angegebenen Abreisetag bis zur korrekten Rückmeldung vom Arbeitslosengeld bzw. der Notstandshilfe abgezogen. Die Abmeldung ist auch über das Internet, telefonisch oder schriftlich möglich, die Rückmeldung nur persönlich. Achtung, bei längerer Abmeldung wird nach 6 Wochen (früher 3 Wochen) die Krankenversicherung eingestellt.

Wird dieser nicht gemeldet, so kann es eventuell (auch mit der Krankenversicherung) Probleme geben. Eine telefonische Meldung sollte zu den Bürozeiten aber prinzipiell immer möglich sein.

Es gibt auch Sonderregelungen für "Arbeitssuche im Ausland", für die aber sicher gute Argumente nötig sind. Theoretisch müssen auch Urlaube im Inland gemeldet werden, hier wird aber grundsätzlich nichts abgezogen.

Wer Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe will, muss jedenfalls grundsätzlich täglich erreichbar sein. Schlimmstenfalls könnte auch ein verbindliches Stellenangebot per Post kommen, dass dann eine Bezugssperre für 6 Wochen und länger zur Folge hat, wenn nicht darauf reagiert wird.

Die persönliche Rückmeldung ist auch im Eingangsbereich (Info-Zone) der AMS-Filialen möglich (mit SV-Nummer und ev. einem Ausweis), eine telefonische oder schriftliche Meldung wird üblicherweise nicht anerkannt. Bei einer verspäteten Rückmeldung wird für die Tage bis dahin keine Leistung ausgezahlt.

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