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Alternativen

Donnerstag, 16. August 2007

Mögliche Alternativen zum regelmäßigen AMS-Besuch und zum Kreislauf aus Bewerbungen, Vorstellungsgesprächen und Absagen

Zu Hause sitzen, einen Kreislauf aus Bewerbungen schreiben und Absagen bekommen durchmachen, mehr oder weniger gut von der Notstandshilfe zu leben und warten bis etwas passiert oder womöglich auf MLM-Werbung herein zu fallen ist die eine Möglichkeit. Dies ist der Versuch, mögliche denkbare und auch eher nicht denkbare Alternativen dazu aufzuzählen.

Die meisten davon machen sich übrigens recht gut in Lebensläufen, eine Angabe welcher Art eine Tätigkeit genau war und wie sie entlohnt wurde, ist hier grundsätzlich nicht nötig. Auch wenn eine Firma vielleicht eher davon ausgeht, dass etwas im Lebenslauf eine typische Vollzeittätigkeit war, außer vielleicht, es war neben Studium oder Kinderbetreuung, so muss das keineswegs der Fall sein und wird auch nur zum Teil hinterfragt.


Geringfügige Beschäftigung

In diesem Bereich finden sich recht häufig Stellen wie etwa Regalbetreuung in Supermärkten, eventuell Lagerarbeiten oder Dateneingabe, wer länger und genau sucht, findet aber auch noch andere Tätigkeiten. Vielleicht klappt es ja zum Beispiel im Bereich der Kinder- oder Altenbetreuung? Auch ohne Heimhilfe- oder Krankenpflege-Ausbildung gibt es passende Angebote. Diese wenden sich zwar auf den ersten Blick eher an ein studentisches Publikum, sind aber natürlich auch für Arbeitslose interessant, um "ein bisschen Geld zu verdienen" und "etwas zu tun" und sind mitunter leichter als eine "richtige" Arbeit zu bekommen. Die Geringfügigkeitsgrenze liegt im Jahr 2009 bei 357,74 Euro pro Monat und wird zu Beginn jenen Jahres etwas erhöht (Auskunft z.B. auf der Website der AK), das Einkommen ist lohnsteuerfrei, und es gibt nur eine freiwillige Sozialversicherung zu einem vergünstigten Tarif, die aber gar nicht nötig und möglich ist, wenn gleichzeitig noch ein AMS-Bezug besteht. Möglich ist lediglich z.B. der Abzug einer Betriebsratsumlage in der Größenordnung von 1-2 Euro im Monat.

Zu bedenken ist außerdem, dass es zumeist auch Anspruch auf 14 Lohn- bzw. Gehaltszahlungen pro Jahr gibt (Bezeichnung je nachdem, ob Arbeiter/in oder Angestellte/r), sowie 5 Wochen bezahlten Urlaubsanspruch pro Jahr, während die AMS-Leistungen ja nur 12 Mal bezahlt werden.

Die Arbeitszeit liegt oft im Bereich von bis zu 10 Stunden pro Woche oder ist auf einzelne Tage beschränkt. Bis zu dieser Grenze kann weiterhin Notstandshilfe (oder Arbeitslosengeld) bezogen werden. Achtung, wer nur vorübergehend und nicht auf unbestimmte Zeit geringfügig beschäftigt ist, sollte darauf achten, nicht nur die pro Monat, sondern auch die pro Tag bestehende Grenze nicht zu überschreiten. Diese wird ebenfalls jährlich angepasst (Auskunft z.B. auf der AK-Website), am besten vorher mit der Firma abklären.

Wer geringfügig beschäftigt ist, ist nicht automatisch kranken- und pensionsversichert (es besteht nur eine Unfallversicherung), wer arbeitslos gemeldet ist und eine AMS-Leistung bekommt, erhält diese Leistungen aber sowieso.

Eine freiwillige "volle" Kranken- und Pensionsversicherung für einen Betrag von ca. 50 Euro pro Monat ist aber möglich. Dieser Betrag wird so wie die Geringfügigkeitsgrenze jedes Jahr etwas erhöht, Näheres bei der Gebietskrankenkasse des jeweiligen Bundeslandes bzw. Wohnortes (in Wien www.wgkk.at). Das ist dann sinnvoll, wenn entweder aus irgendeinem Grund kein Anspruch auf einen AMS-Bezug besteht, oder aber Sie sich freiwillig abgemeldet haben - zum Beispiel, weil das AMS sehr lästig mit Kursen oder anderen Dingen wird, und es zumindest vorläufig finanziell auch so geht. Wenn z.B. ein privates Vorhaben, dem das AMS sonst in die Quere gekommen wäre, länger als 6 Wochen dauert, dann sollte bei Bestehen eines geringfügigen Dienstverhältnisses für eine lückenlose Krankenversicherung am besten kurz vor Ablauf dieser Frist ein Antrag auf Selbstversicherung gestellt werden (in einer Filiale der zuständigen Gebietskrankenkasse).

Ein Nachteil von geringfügiger Beschäftigung ist, dass das AMS darauf nicht Rücksicht nehmen muss und einen etwa in einen Kurs schicken kann, der von der Zeit her mit einem solchen Dienstverhältnis kollidiert. Viele Trainer/innen in den Kursen sollen aber auf Anfrage hin recht kooperativ sein und ein Fernbleiben in der entsprechenden Zeit tolerieren (ohne Gewähr!).


Teilzeitarbeit

Jede angemeldete Arbeit, die über der Geringfügigkeitsgrenze entlohnt wird, bedeutet automatisch das Ende des AMS-Bezuges. Auch wenn diese nur kurz besteht, reicht es aus, dass pro Monat eine Bezahlung über der Grenze vereinbart oder ausbezahlt wurde. Eine Abmeldung über das Internet - www.ams.at, Checkout, oder telefonisch, reicht üblicherweise aus. Wer das nicht oder verspätet machen sollte, wird früher oder später eine Rückforderung erhalten. Es entsteht aber auch automatisch eine Krankenversicherung bzw. bei selbstständigen Tätigkeiten je nach Umfang die Pflicht, sich selbst zu dieser anzumelden.

Einen finanziellen Vorteil gegenüber der Arbeitslosigkeit bringen natürlich nur Tätigkeiten, die über dem AMS-Bezug plus etwaiger Reisekosten liegen. Trotzdem kann es überlegenswert sein, eine schlecht bezahlte oder nur befristet bestehende Teilzeitarbeit anzunehmen, um sich dadurch etwa den Besuch eines Kurses oder unangenehme Berater oder -innen zu ersparen und sogar möglicherweise etwas Produktives zu machen.

Auch wenn das Einkommen maximal gleich hoch oder geringer ist, ist eine Teilzeitarbeit überlegenswert, wenn es eine "freundliche, glückliche Tätigkeit" ist, und das Geld zumindest vorübergehend trotzdem ausreicht, um den Lebensunterhalt bestreiten zu können. Was bringt schon ein Spitzeneinkommen, wenn man im Morgengrauen hingeht, bei Dunkelheit zurückkommt, das Gefühl hat, zu viel Zeit "dort" zu verbringen und häufig negativen Stress erlebt? Angeblich wäre es ja am besten, wenn alle ca. 25 Stunden pro Woche einer Erwerbsarbeit nachgehen würden - die Wirtschaft (und wohl die Gesellschaft allgemein) ist da leider anderer Ansicht, da sind auch 40 Stunden noch zu wenig.

Häufig wenden sich entsprechende Angebote eher an Frauen (wie etwa Bürotätigkeiten), laut Gesetz müsste jede Stelle geschlechtsneutral ausgeschrieben werden. Prinzipiell sind auch für Männer welche zu finden.

Dauert das Arbeitsverhältnis weniger als 28 Wochen, so wird dies als "Unterbrechung" des AMS-Bezuges gewertet und man erhält grundsätzlich wieder die gleiche Leistung wie zuvor. Dauert es länger, so steigt man danach wieder neu mit einem neu berechneten Arbeitslosengeld beim Arbeitsmarktservice ein. War die Entlohnung eher gering, so wirkt sich das auch auf das Arbeitslosengeld aus, beispielsweise können aus zuvor 650 Euro leicht etwa 500 werden.


Call Center

"Call Center Agents" (Telefonisten und -innen, häufig in Großraumbüros um für verschiedene Auskünfte und Anfragen zur Verfügung zu stehen oder auch selber Anrufe zu tätigen) werden recht häufig massenhaft aufgenommen, es ist übrigens längst nicht mehr nur ein typischer Frauenberuf. Der Vorteil ist auch, dass außer halbwegs guter sprachlicher Ausdrucksfähigkeit und grundlegenden Computer-Kenntnissen oft nicht viel verlangt wird, auch wird eher selten eine bestimmte Berufspraxis verlangt. Auch Teilzeitstellen sind relativ leicht zu bekommen. Der Haken an der Sache ist aber, dass es natürlich sehr anstrengend sein kann, wenn 10 und mehr Leute pro Stunde etwas von einem wollen und dabei nicht selten wegen eines technischen oder sonstigen Problems ziemlich gereizt sind. Viele Call Center-Mitarbeiter/innen schmeißen deshalb nach längstens etwa 2 Jahren alles hin und sehen sich nach etwas Besserem um - das ist vielleicht auch der Grund, warum in Anzeigen ständig mehrere Call Center Agents gesucht werden.

Die Bezahlung kann recht unterschiedlich sein, zunehmend sind auch freie Dienstverträge und dergleichen üblich. Wer gerne den ganzen Tag telefoniert (und dabei in einem Computerprogramm "Trouble Tickets" verwaltet), sich nicht so leicht aus der Ruhe bringen lässt und auch einige Beleidigungen einstecken kann (oder weiß, damit umzugehen bzw. diese an einem abprallen zu lassen), kann es aber einmal probieren. Vorsicht ist aber geboten, falls man dort sogenannte "Cold Calls" tätigen soll, also Personen ohne deren Wunsch anrufen, zu denen noch keine Geschäftsbeziehung besteht. Das entspricht nämlich dem Versand vom Spam per E-Mail, und "ernsthafte" Firmen sollten sich dementsprechend davon fernhalten.


Selbstständig machen

Sich selbstständig machen klingt zunächst verführerisch - keine genau vorgegebenen Arbeitszeiten, -orte und Tätigkeiten, keine Vorgesetzten und Urlaub wann immer man will. Der Nachteil ist aber, dass damit im Gegensatz zu unselbstständiger Beschäftigung praktisch nur Pflichten und keine Rechte verbunden sind, und die Höhe des Einkommens eher unsicher sein kann.

Bei der "klassischen Firmengründung", egal ob als GmbH, sonstige Kapitalgesellschaft oder Einpersonen-Einzelunternehmen - wird vielfach berichtet, dass sehr viel Arbeitseinsatz und auch ausreichend Kapital bzw. Risikobereitschaft nötig ist, so dass dann erst ein typischer Workaholic-Job draus wird. Zumindest gibt es aber mit Anfang 2009 Regelungen zu einer möglichen Arbeitslosenversicherung für Selbstständige, schon davon gab es die Möglichkeit, sich vor Ablauf von 3 Jahren (heute 5 Jahren) Unterbrechung wieder arbeitslos zu melden und so wieder einen Anspruch auf AMS-Leistungen zu haben. Außerdem gibt es die Möglichkeit der Mindestsicherung, wenn kein AMS-Anspruch besteht.

Das AMS sieht selbstständig machen und Firmengründungen recht gern und vergibt, sofern man einen guten Geschäftsplan vorlegen kann, teilweise auch entsprechende Förderungen, schließlich wird man Arbeitslose leicht los, wenn sich diese selbst eine Arbeit schaffen wenn es keine gibt. Es gibt die Möglichkeit, bei Erfolglosigkeit innerhalb einer gewissen Zeit trotz fehlender Arbeitslosenversicherung wieder in den AMS-Bezug zurück zu kehren - nähere Auskünfe gibt das AMS. Wer ernsthaft eine Firma gründen will, kann sich auch an die Wirtschaftskammer wenden.

Selbstständig machen kann aber auch bedeuten, sich im Internet oder sonst wo nach Auftragsarbeiten umzusehen (nicht unbedingt nur im Umfeld des Web 2.0-Hypes), wo es dann je nach Umfang des Auftrages oder nach Vereinbarung eine Bezahlung gibt. Eine Möglichkeit ist bei entsprechendem Talent das Schreiben von Artikeln oder Programmieren, oder, was jedoch eine Wissenschaft für sich ist, das "Self Publishing" von Büchern. Dies lässt sich auch mit einem unselbstständigen, geringfügigen oder Teilzeit-Job kombinieren, wobei man dann, ohne vom AMS abhängig zu sein, ein selbst geschaffenes "Grundeinkommen" hat, und die Möglichkeit, dieses nach Lust, Laune und Bedarf aufzubessern. Auch hier kann es aber zu einer Einkommensteuerpflicht kommen (bei Bedarf beim Finanzamt recherchieren).

Wer ausschließlich selbstständig tätig ist und eine Krankenversicherung will, muss sich in Österreich selbst bei der SVA anmelden. Bei einem Einkommen ab ca. 6500 Euro pro Jahr (genauer Betrag ändert sich jährlich) besteht Versicherungspflicht, der Mindestbeitrag inkl. Pensionsbeiträgen liegt bei ca. 150 Euro pro Monat. Es kann auch bei geringerem Einkommen erklärt werden, diese Grenze "voraussichtlich zu überschreiten", um auf jeden Fall in der Sozialversicherung zu sein. Ersparnisse zum Bezahlen der Beiträge sind dann natürlich Voraussetzung. Im folgenden Jahr muss eine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt abgeben werden (Formular E1, auch online), wobei erst bei einem deutlich höheren als dem Mindestbetrag tatsächlich Einkommenssteuerpflicht besteht. Dies ist aber auf jeden Fall Voraussetzung, um bei der SVA sein zu können.

Besteht gleichzeitig eine unselbstständige Beschäftigung, liegt die Grenze der Versicherungspflicht bei der Geringfügigkeitsgrenze (gesamtes Einkommen ca. 4900 Euro pro Jahr). Wer ein Einkommen unter dieser Grenze hat und "ein bisschen Geld" selbstständig dazuverdient, kann sich bei Überschreitung der Jahresgrenze immer noch im Dezember bei der SVA anmelden. Ansonsten geschieht dies rückwirkend und automatisch, und es wird ein Zuschlag verrechnet.

Die Bearbeitung des Antrages kann ungefähr 1 Monat dauern, es sollte dann von der SVA ein Willkommensbrief zugeschickt werden. Viele Tätigkeiten "von zuhause aus" fallen unter den Begriff "Neue Selbstständige", wofür keine Gewerbeanmeldung notwendig ist (je nach genauer Tätigkeit bei SVA, Finanzamt oder sonstigen Behörden zu recherchieren).


Ehrenamtliche Arbeit

Arbeit mit gemeinnützigem Charakter findet sich häufig im sozialen Bereich, aber beispielsweise auch bei den verschiedensten Vereinen. Da sie nicht bezahlt wird, oder es höchstens geringe Sachleistungen gibt, finden sich entsprechende Tätigkeiten mitunter auch leichter als ein herkömmliches Dienstverhältnis. Der Vorteil ist, dass man einerseits "unter die Leute kommt" und das Gefühl hat, (wieder) gebraucht zu werden, andererseits können sich solche Tätigkeiten auch durchaus gut im Lebenslauf machen. Es kann auch interessant sein, einfach etwas auszuprobieren, zu verlieren gibt es ja nichts. Natürlich kann man sich auch im privaten Umfeld selbst solche Tätigkeiten schaffen und etwa Freunden (oder z.B. Bekannten aus Kursen) bei verschiedenen Dingen behilflich sein. Unter http://www.freiwilligenweb.at/ gibt es eine Übersicht von ehrenamtlichen Arbeitsmöglichkeiten in Österreich.


Schwarzarbeit, Pfuschen gehen

Ist natürlich schwer illegal und kann einem ziemlichen Ärger einbringen, z.B. auch wen ein Arbeitsunfall passieren sollte. Natürlich ist nicht jede "Nachbarschaftshilfe" unbedingt verboten. Gängigen Medienberichten und Umfragen nach ist "Pfuschen gehen" aber jedenfalls durchaus weit verbreitet und auch sozial akzeptiert - beim Kauf von z.B. Baumaterial wird ja zumindest Mehrwertsteuer bezahlt.


Freiwillig Kurse besuchen / Weiterbildung

Hier kann das AMS Probleme machen, wenn es davon erfährt, da dies mitunter als "nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen" gewertet wird, selbst bei Abendkursen. Aber wie wäre es damit, z.B. einen schon immer geplanten Sprachkurs zu besuchen? Auch im Internet gibt es, nicht nur beim eher theoretisch orientierten Wikipedia, zahlreiche frei zugängliche Bildungsmöglichkeiten.


Studieren

Dies ist mit finanzieller Unterstützung möglich, wenn man arbeitslos ist, aber zuvor schon mindestens 4 Jahre gearbeitet hat. AMS-Leistungen beziehen und studieren gleichzeitig war bisher grundsätzlich nicht möglich, auch hier wurden aber 2008 die Regelungen gelockert. Ebenso wurden die Studiengebühren (Studienbeitrag) im Umfeld der Nationalratswahlen 2008 in der Praxis weitgehend abgeschafft.

Wer mindestens 4 Jahre und zu einem Einkommen von mindestens 7272 Euro jährlich gearbeitet hat, kann ein sogenanntes Selbsterhalterstipendium beantragen.
(Quelle: http://www.stipendium.at/stbh/studienfoerderung/infoblaette/selbsterhalterstipendium/)



Geld verdienen im Internet

Es ist tatsächlich möglich, von zu Hause aus über das Internet Geld zu verdienen, allerdings lauern hier sehr viele unseriöse Angebote. Im günstigstens Fall kommt eben kein nennenswerter Verdienst herein, im schlimmsten Fall ist selbst investiertes Geld einfach weg. Trotzdem gibt es, nicht auf den ersten Blick zu finden aber doch, seriöse und nennenswerte Verdienstmöglichkeiten von zuhause aus im Internet.

Eine Möglichkeit ist etwa, eine Website mit halbwegs attraktivem bzw. kommerziell verwertbaren Inhalt zu erstellen, dafür zu sorgen dass diese gut besucht wird und dann für das Schalten von Werbung auf dieser Provisionen zu bekommen - oder auch für die Vermittlung von Verkäufen wie etwas von Büchern oder DVDs. Ich habe das selbst einmal mit einer Homepage nach dem "Sex sells"-Prinzip versucht, und von einem Werbevermittler innerhalb eines Jahres (!) insgesamt ungefähr 30 (dreißig!) Euro bekommen, also nicht einmal ein "Nebeneinkommen", sondern bestenfalls ein "Trinkgeld". Obwohl dieser als seriös einzustufen war und keine unrealistischen Versprechungen wie "locker 500 Euro pro Monat" gemacht hat, so war das Problem eben, genügend Besucher/innen anzulocken und auch noch dazu zu bringen, ohne (verbotene) direkte Aufforderung auf die Werbung zu klicken. Die Klickraten bei Werbebannern liegen typischerweise nur bei 1-2%, Werbung im Internet soll aber auch trotz Werbefiltern, wenn man es richtig macht, immer noch ein recht gutes Geschäft sein.

Prinzipiell ist auch ein viel höheres Einkommen möglich, aber hier gelten wohl die Regeln der Selbstständigkeit - Erfolg nur mit hohem Arbeitseinsatz oder Glück. Der massenhafte Versand von E-Mails zu Werbezwecken (Spam) ist aber in der Regel illegal (und wird von vielen natürlich als äußerst lästig empfunden).

Viele Angebote basieren auf einem aus mehreren Ebenen bestehenden Provisionssystem (referrals) - um nicht zu einem völlig unseriösen "Pyramidensystem" zu werden, ist dieses oft auf z.B. 5 Ebenen beschränkt.

Andere Angebote, wie etwa "Geld verdienen durch Surfen" (durch Installation einer Software, die Werbebanner einblendet und bei Registrierung von regelmäßigen Mausbewegungen die Zeit gutschreibt) oder "Geld verdienen durch E-Mails lesen" kann man durchwegs als unseriös einstufen, auch wenn manche berichten, tatsächlich Geld bekommen zu haben. Auch ich habe so etwas vor Jahren einmal ausprobiert - der Verdienst laut erster Monatsabrechnung war im Groschenbereich und somit weit unter dem Mindestauszahlungsbetrag, der Anbieter dürfte dann irgendwann spurlos verschwunden sein. Bei solchen Systemen ist oft auch die maximal angerechnete Zeit pro Tag beschränkt, und der tatsächliche Verdienst kann nach einem undurchsichtigen Punktesystem und nicht nach einem Stundensatz berechnet werden.


Lotto spielen, Glücksspiele

Würde ich ein paar 100000 Euro bei einem Glücksspiel gewinnen, so könnte ich mir sofort meine Lebensträume im Bezug auf Wohnen und Reiseziele erfüllen und müsste mir auch keine Sorgen über meinen zukünftigen Lebensunterhalt mehr machen. Ich würde von den Zinsen leben und aus einem Hobby wie z.B. Schreiben oder Fotografieren eine berufliche Tätigkeit machen, wo ich nicht viel investieren muss und es ziemlich egal ist, ob diese finanziell erfolgreich ist oder nicht.

In der Realität ist die Chance aber eben größer, dass ich auf der Straße angesprochen werde, ob ich nicht für 500000 Euro in einem Film mitspielen will. Statt Lotto zu spielen, könnte man genauso aber auch beten, auf ein Wunder hoffen oder sich ein "Wunsch ans Universum"-Buch kaufen.

Einmal ehrlich - Rubbellose kaufen, Lotto oder auch im Internet Roulette spielen ist reine Geldverschwendung und wird ja auch "Deppensteuer" genannt. Wer unbedingt will, kann ja bei guter Laune ein paar Euro investieren, aber eine realistische Möglichkeit zu Geld zu kommen ist es sicher nicht. Wer das glaubt, ist in ähnlicher Gefahr wie jene, die nicht mit Alkohol umgehen können. Bei der Klassenlotterie etwa gewinnen wirklich 2 von 3 Losen - die meisten aber natürlich nur den Einsatz zurück. Achtung, in letzter Zeit werben wenig seriöse "Spielgemeinschaften" um Mitglieder - wenn schon, dann sollte man selbst eine solche gründen.


Wer eine Arbeit hat

denkt nicht selten daran, diese aus diversen Gründen so bald wie möglich wieder hinzuschmeißen. Ich habe jetzt keine aktuelle Umfrage zur Hand, aber sehr viele Leute, zumindst in Österreich, sind mit ihrem Job nicht glücklich - wohl eben aus den bekannten Gründen wie Arbeitsbeginn, Arbeitszeit/Überstunden, Anfahrtsweg oder Betriebsklima.

Laut einer Umfrage von "karriere.at" aus dem Jahr 2005/2006 wollen "78% der Befragten ihr Privatleben nicht für eine berufliche Veränderung aufs Spiel setzen". 54% sind zumindest gelegentlich mit ihrer beruflichen Tätigkeit unzufrieden, und 31% durchwegs und denken "häufig über eine Veränderung nach", nur 15% bezeichnen sich als glücklich bzw. zufrieden mit ihrem Job. Zwar würden 70% aus beruflichen Gründen ihren Wohnort wechseln, vielleicht als reflexartige Antwort auf die Standardfrage "Sind Sie mobil?", aber nur 12% auch mit Kindern.

Es gibt allerdings Möglichkeiten, den daraus entstehenden Frust und die "Tristesse" zu vermindern - ich habe etwa probiert, auch während der Woche und nicht nur am Wochenende etwas zu unternehmen. Ein freiwillig besuchter Kurs (z.B. Fremdsprachen) kann eventuell auch ein guter Grund sein, nicht länger bleiben zu können.

Letztlich bleibt aber nur ein "alles hinschmeißen" und kündigen, wenn es einfach nicht mehr geht - spätestens, wenn ständig das Gefühl von Magengeschwüren da ist oder es einfach nicht geht, sich an das frühe Aufstehen zu gewöhnen. Oft kommen einem die Firmen natürlich zuvor, wenn das Arbeitsklima einfach nicht passt.

Achtung, bei Selbstkündigung gibt es grundsätzlich eine Sperre des Arbeitslosengeldes von 4 Wochen (eine Kranken-, nicht aber eine Pensionsversicherung besteht aber, Quelle: http://www.ams.at/neu/2818.htm), also nach Möglichkeit vermeiden. Bei einer einvernehmlichen Kündigung ist dies aber nicht der Fall. Eine Sperrfrist kann auch bei einer Selbstkündigung in der Probezeit verhängt werden (früher hat es nur den Grund "Auflösung in der Probezeit" gegeben, egal von wem), nach Möglichkeit ist es dann besser, sich krank zu melden (schlechtes Arbeitsklima kann ja dazu führen, dass man sich krank fühlt) und auf eine Kündigung durch die Firma zu hoffen.

Bei wichtigen Umständen (z.B. sexuelle Belästigung, auch schon durch Kommentare, es wird längere Zeit kein Gehalt ausgezahlt, Überstunden werden verlangt und nicht bezahlt, gesetzteswidrige Zustände in der Firma etc.) kann aber bei einer Selbstkündigung von der Sperrfrist abgesehen werden. Das könnten aber auch gute Gründe für einen laut Gesetz vorgesehenen (berechtigten) "Austritt" sein, der ohne Kündigungsfrist möglich ist. Bei einem unberechtigten vorzeitigen Austritt ohne derartigen Gründe kann es möglicherweise sogar zu Schadenersatzforderungen der Firma kommen, was aber in der Praxis selten vorkommen soll. Das Gegenteil wäre eine (fristlose) Entlassung, wenn z.B. jemand beim Diebstahl in der Firma ertappt wird oder den Chef beschimpft hat. Auch hier kann es vorkommen, dass jemand unberechtigterweise fristlos entlassen wird, dann (über die Arbeiterkammer oder eventuell private Klagen) Recht bekommt und dann nicht nur keine Sperrfrist beim AMS hat, sondern auch eine Entschädigung bekommt.

Ein guter Zeitpunkt für den Gang zum AMS ist in den letzten Tagen vor dem offiziellen Ende des Dienstverhältnisses, spätestens am ersten Tag danach, da sonst für die Zeit bis zur Geltendmachung (persönliche Stellung eines Antrages) kein Geld bezahlt wird. In den ersten 3-6 Monaten beim AMS sollte das Klima dort jedenfalls eher ruhig und auch eher frei von Kursen sein, sofern es der erste AMS-Besuch nach langer Zeit oder überhaupt ist.

Wer noch nie vorher bei einer Firma gearbeitet hat - unbedingt 28 Wochen durchhalten (vor dem 25. Geburtstag 26 Wochen innerhalb des letzten Jahres vor der Antragstellung), wenn es irgendwie geht. Ansonsten gibt es aber noch die Möglichkeit der Mindestsicherung (vormals Sozialhilfe), wenn kein Anspruch auf eine AMS-Leistung bestehen sollte.

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