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Mindestsicherung

Donnerstag, 8. Juli 2010

Mindestsicherung ab 1. September 2009

Einige Daten laut Medienberichten:

- Es ist einerseits eine Bundes-Regelung, andererseits müssen auch die einzelnen Bundesländer jeweils zustimmen. Daher kommt die Mindestsicherung vorerst nur in Wien, Niederösterreich und Salzburg.

- Die Höhe wird vermutlich regelmäßig der Ausgleichszulage bzw. Mindestpension angepasst, und beträgt im Jahr 2009 744 Euro netto monatlich für allein Lebende. Ob die Auszahlung 12 oder 14 Mal pro Jahr erfolgt, ist noch nicht restlos geklärt und könnte von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein. Für Paare (in einem gemeinsamen Haushalt?), weitere anspruchsberechtigte Personen in einem solchen und für Kinder gibt es andere Sätze.

- Bestehendes Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe unter dem Satz der Mindestsicherung kann aufgestockt werden, offenbar ist vorgesehen, dass dafür ein zusätzlicher Antrag gestellt werden muss, die bisherigen Leistungen des AMS bestehen bleiben und dann gegebenenfalls zusätzlich der Differenzbetrag zur bedarfsorientierte Mindestsicherung ausbezahlt wird.

- Die Voraussetzungen dürften ähnlich wie derzeit beim Bezug von Notstandshilfe sein, als zumutbar angesehene Stellenangebote dürfen also nicht verweigert werden (laufende AMS-Jobangebote und Kurse sind vorgesehen) bzw. könnte ein Nachweis über Bewerbungen verlangt werden. Der Formulierung nach könnten auch alle mit einem Einkommen anspruchsberechtigt sein, das aber nicht für den Lebensunterhalt ausreicht. Drittstaaten-Angehörige (außerhalb EU und EWR) müssen mindestens 5 Jahre (legal?) in Österreich gelebt haben, mit dem Status "Asylwerber" ist kein Anspruch vorgesehen.

- Ausnahmen bei der Arbeitswilligkeit gibt es bei der Betreuung von pflegebedürftigen Verwandten und Kindern bis zum 3. Lebensjahr. Ansonsten ist von Kürzungen (bis zu 50%) und "im Extremfall" einer Einstellung der Leistungen die Rede.

- Das eigene Vermögen darf nur eine bestimmte Höhe haben (das 5-fache der Mindestsicherung, also derzeit 3720 Euro, wie wird dies kontrollliert?), ein Auto (oder sonstiges Kfz) darf nur besitzen, wer dies beruflich, wegen einer Behinderung oder aus sonstigen wichtigen Gründen unbedingt braucht (auch keine schlechte Maßnahme, um das Verkehrschaos zu entschärfen). Wer etwa bei den Eltern wohnt und keine Miete bezahlt, bekommt nur 558 Euro (abzüglich Wohnkostenanteil). Bei Besitz einer Eigentumswohnung kann die Mindestsicherung zurückgefordert werden, wenn diese verkauft oder vererbt wird. Darüber hinaus ist der Besitz von üblichen Haushalts- und private Gegenständen in einem "angemessenen" Ausmaß erlaubt.

Dienstag, 28. Juli 2009

Aktuelles - Sommer 2009

Der Einführungstermin der "Mindestsicherung" verschiebt sich immer weiter, derzeit ist von 1. September 2010 die Rede. Es ist von 733 Euro netto die Rede (der Betrag ist also anscheinend mit abgezogenem Kranken- bzw. Sozialversicherungs-Beitrag) 12 Mal pro Jahr die Rede, wobei zwei weitere Raten noch nicht sicher sind bzw. in jedem Bundesland verschieden sein könnten.

Die Mindestsicherung soll Sozialhilfe und Notstandshilfe ersetzen, von Arbeitslosengeld ist nicht die Rede bzw. wäre interessant was passiert, wenn hier jemand einen Anspruch von weniger als 733 Euro hat. Jedenfalls soll sich der Anspruch auch nicht verringern, falls jemand momentan einen größeren hat.

Kärnten besteht weiterhin auf einem eigenen Modell, was z.B. bei Verweigerung eines AMS-Kurses passiert, war den letzten Medienberichten auch nicht zu entnehmen.


(Quelle: http://orf.at/090728-40932/index.html)

Samstag, 31. Januar 2009

Mindestsicherung erst irgendwann 2010, auch ohne Kärnten?

Laut den Medienberichten um den Jahresbeginn 2009 (http://www.google.at/search?q=Mindestsicherung+auch+ohne+K%E4rnten) könnte die Mindestsicherung in allen Bundesländern außer Kärnten eingeführt werden, da sich dieses als letztes Bundesland weigert und ein eigenes Modell bevorzugt. Dies soll verfassungsrechtlich angeblich problemlos möglich sein.

Die angegebenen Termine für die Einführung der Mindestsicherung schwanken zwischen Herbst 2009 und Anfang 2010, auch ist von "technischen Schwierigkeiten" die Rede. Laut einer Meldung vom 10. März 2009 dürfte der Einführungstermin außerdem noch weiter verschoben werden.

Sonntag, 14. Dezember 2008

Aktuelles - Ende 2008

Laut letzten Medienberichten sieht es so aus, wie wenn die "Mindestsicherung", oder wie immer die genaue Bezeichnung lauten wird, nun doch erst Anfang 2010 eingeführt wird, und auch das nicht sicher ist.

Einerseits soll dies politische Gründe haben - Kärnten legte sich als letztes Bundesland quer - andererseits aber auch technisch-organisatorische.

Donnerstag, 16. August 2007

Grundsicherung, (Bedarfsorientierte) Mindestsicherung, Grundeinkommen

Die Idee ist grundsätzlich, immer mindestens einen bestimmten Betrag ausbezahlt zu bekommen, auch ohne einer Erwerbs-Arbeit nachzugehen. Je nach politischer Ausrichtung sind die Bezeichnungen dafür und auch die genauen Konzepte dahinter unterschiedlich.

Eine "Grundsicherung" gibt es in Österreich eigentlich ohnehin schon lange - in Form von Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Sozialhilfe, Pensionen und noch einer Reihe anderer Geldleistungen. Eigentlich könnten diese also, was sicher auch die Verwaltung vereinfachen würde, als allgemeine Leistung auf einen bestimmten Mindestbetrag vereinheitlicht werden. Es kann einen großen Unterschied machen, ob jemand im Monat 400 oder 700 Euro zur Verfügung hat.


Aktuell

Bei Konkretisierung der Planungen war in den Medien von einer "bedarforientierten Mindestsicherung" von 726 Euro brutto im Monat, 14 Mal pro Jahr (Quelle: http://orf.at/061201-6603/index.html) die Rede. Auf 12 Mal netto pro Monat umgerechnet, ergibt sich ein Betrag von ca. 700 Euro

Als Termin der Einführung wird momentan Mitte 2009 genannt, möglicherweise aber doch erst 2010. Neben den "Linken" ist prinzipiell auch die ÖVP dafür, auch wenn die Vorstellungen der einzelnen Parteien natürlich etwas unterschiedlich sind.

Andererseits gibt es aber Befürchtungen, dass dies ähnlich wie "Hartz IV" in Deutschland ausfallen könnte - also mit der Auflage, etwaige Vermögenswerte zuerst zu verbrauchen, genauen Kontrollen, natürlich ständiger Arbeitsbereichtschaft und den berühmten "1-Euro-Jobs".

Laut neueren Medienberichten im Jahr 2008 sieht es so aus, als ob der Betrag jedes Jahr etwas erhöht wird. Auch bei Aufnahme einer Arbeit könnte eventuell noch ein Teil der Mindestsicherung gezahlt werden. Bei Verweigerung von Stellenangeboten, Kursen oder aus sonstigen Gründen ist die Rede davon, dass es keine Einstellung, sondern eine Kürzung auf 50% gibt, möglicherweise auch schrittweise bis auf 50% hinunter. Dies wäre dann, wenn auch auf niedrigem Niveau, tatsächlich ein "bedingungsloses Grundeinkommen". Auch eine Krankenversicherung ist vermutlich inkludiert. Allerdings gab es auch schon Berichte darüber, dass die Leistung möglicherweise doch auch komplett eingestellt werden kann.

Es ist vorgesehen, den Antrag auf die Mindestsicherung über das AMS abzuwickeln. Interessant zu wissen wäre, ob man statt Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe automatisch die Mindestsicherung erhält, wenn diese höher ist, man frei wählen kann, oder die Notstandshilfe in der heutigen Form überhaupt abgeschafft wird.

Bedingung soll auch sein, maximal 3500 Euro besitzen zu dürfen - eine Eigentumswohnung bzw. ein Haus oder ein nicht unbedingt nötiges Auto könnte dann also von Nachteil sein. Ob das Vorhandensein von Sparbüchern geprüft wird bzw. wie sich das mit dem Bankgeheimnis vertragen soll, wäre interessant.

Gleichzeitig soll auch ein Mindestlohn (1000 Euro brutto, was aber nicht wirklich viel wäre) eingeführt werden, so dass, selbst wenn keine Arbeitspflicht vorgesehen wäre, noch ein Anreiz zum Arbeiten gehen besteht. In letzter Zeit wurde allerdings kaum mehr über dieses Thema berichtet. Würde die Leistung bedingungslos ausbezahlt, wären die Firmen natürlich besonders gefordert, attraktive Arbeitsbedingungen zu bieten. Auch selbstständig machen wäre in gewissem Rahmen wohl einfacher, wenn es eine ständige Absicherung im Hintergrund gibt (auch wenn es mittlerweile eine Arbeitslosenversicherung für Selbstständige gibt).

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