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Donnerstag, 8. Juli 2010

Mindestsicherung ab 1. September 2009

Einige Daten laut Medienberichten:

- Es ist einerseits eine Bundes-Regelung, andererseits müssen auch die einzelnen Bundesländer jeweils zustimmen. Daher kommt die Mindestsicherung vorerst nur in Wien, Niederösterreich und Salzburg.

- Die Höhe wird vermutlich regelmäßig der Ausgleichszulage bzw. Mindestpension angepasst, und beträgt im Jahr 2009 744 Euro netto monatlich für allein Lebende. Ob die Auszahlung 12 oder 14 Mal pro Jahr erfolgt, ist noch nicht restlos geklärt und könnte von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein. Für Paare (in einem gemeinsamen Haushalt?), weitere anspruchsberechtigte Personen in einem solchen und für Kinder gibt es andere Sätze.

- Bestehendes Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe unter dem Satz der Mindestsicherung kann aufgestockt werden, offenbar ist vorgesehen, dass dafür ein zusätzlicher Antrag gestellt werden muss, die bisherigen Leistungen des AMS bestehen bleiben und dann gegebenenfalls zusätzlich der Differenzbetrag zur bedarfsorientierte Mindestsicherung ausbezahlt wird.

- Die Voraussetzungen dürften ähnlich wie derzeit beim Bezug von Notstandshilfe sein, als zumutbar angesehene Stellenangebote dürfen also nicht verweigert werden (laufende AMS-Jobangebote und Kurse sind vorgesehen) bzw. könnte ein Nachweis über Bewerbungen verlangt werden. Der Formulierung nach könnten auch alle mit einem Einkommen anspruchsberechtigt sein, das aber nicht für den Lebensunterhalt ausreicht. Drittstaaten-Angehörige (außerhalb EU und EWR) müssen mindestens 5 Jahre (legal?) in Österreich gelebt haben, mit dem Status "Asylwerber" ist kein Anspruch vorgesehen.

- Ausnahmen bei der Arbeitswilligkeit gibt es bei der Betreuung von pflegebedürftigen Verwandten und Kindern bis zum 3. Lebensjahr. Ansonsten ist von Kürzungen (bis zu 50%) und "im Extremfall" einer Einstellung der Leistungen die Rede.

- Das eigene Vermögen darf nur eine bestimmte Höhe haben (das 5-fache der Mindestsicherung, also derzeit 3720 Euro, wie wird dies kontrollliert?), ein Auto (oder sonstiges Kfz) darf nur besitzen, wer dies beruflich, wegen einer Behinderung oder aus sonstigen wichtigen Gründen unbedingt braucht (auch keine schlechte Maßnahme, um das Verkehrschaos zu entschärfen). Wer etwa bei den Eltern wohnt und keine Miete bezahlt, bekommt nur 558 Euro (abzüglich Wohnkostenanteil). Bei Besitz einer Eigentumswohnung kann die Mindestsicherung zurückgefordert werden, wenn diese verkauft oder vererbt wird. Darüber hinaus ist der Besitz von üblichen Haushalts- und private Gegenständen in einem "angemessenen" Ausmaß erlaubt.

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