Abmeldung vom AMS
Allgemein
Eine Abmeldung vom Arbeitsmarktservice bzw. vom Bezug einer Geldleistung wird üblicherweise dann gemacht, wenn man eine Arbeit gefunden hat, oder auch vorübergehend bei einer Auslandsreise, wenn es dabei keinen möglichen Ärger mit dem AMS geben soll.
Es kann aber gute Gründe dafür geben, sich auch ohne eine Arbeit zu haben vom AMS abzumelden. Der Vorteil ist, dann von möglichem ausgeübten Druck befreit zu sein und insbesondere auch nicht mehr mit Kursen belästigt zu werden. Die darauf folgende Zeit bietet sich etwa dazu an, das eigene Leben in Ordnung zu bringen, in Ruhe Dingen nachzugehen die man schon immer machen wollte, oder sich einfach von möglichem Stress zu erholen.
Ein guter Zeitpunkt wäre also der Tag, an dem ein Kurs beginnen soll. Es steht allen frei, sich abzumelden, niemand muss sich beim AMS melden. Die Anspruchsvoraussetzung fällt bei Arbeitsunwilligkeit, was auch die Unlust, an Kursen teilzunehmen einschließt, ohnehin weg. Es ist leicht vorstellbar, dass einige Zeit später eine Mitteilung darüber kommt, dass der Bezug wegen Nichtbesuchens eines Kurses für 6 Wochen gesperrt wurde - prinzipiell einfach ignorieren, da ohnehin schon egal. Wer es ohnehin auf eine eine 6-wöchige Sperre ankommen lassen will, ist mit einer freiwilligen Abmeldung also eher besser beraten.
Eine Abmeldung ist, im Gegensatz zu einer Anmeldung, recht unkompliziert über http://www.ams.at/sfa/checkout.html möglich ("sonstiger Grund" auswählen und "Urlaub" eingeben, was genau, ist aber prinzipiell egal), oder über die üblichen Wege wie Telefon oder auch per Post. Die Bearbeitung kann einige Tage dauern - wer sich schon ca. eine Woche vor Beginn eines Kurses zum entsprechenden Datum abmeldet, kann sich also möglicherweise unnötige, lästige Briefe wie "Ihr Bezug wurde eingestellt, weil Sie die Maßnahme nicht besucht haben" ersparen. Eventuell auch Kontakt mit dem Schulungsinstitut aufnehmen und diesem "Sie können mich aus der Liste streichen, weil ich mit xx.xx. abgemeldet bin" sagen, obwohl das prinzipiell nicht nötig ist.
Grundvoraussetzung ist natürlich, dass genug Ersparnisse da sein sollten (typischen Finanzbedarf pro Monat mit den vorhandenen Sparbüchern etc. vergleichen), und/oder zum Beispiel Verwandte/Familie oder Freunde, die einen unterstützen. Durch eine Einzahlung (z.B. von behobenem Geld von einem Sparbuch) auf das eigene Konto (Eigenerlag) lässt sich verhindern, dass dieses durch Abbuchungen/Rechnungen überzogen wird. Die Geldleistung des AMS wird immer ein paar Tage nach Monatsanfang für das vergangene Monat überwiesen, es könnte also im nächsten Monat von diesem noch ein Restbetrag kommen.
Auch der Verzicht auf ein nicht unbedingt nötiges Auto (aber auch zu Fuß gehen oder mit dem Fahrrad fahren statt mit den Öffis), teure Urlaube (es gibt auch genug günstige Möglichkeiten wie z.B. couchsurfing.com), der Verzicht auf Versandhausbestellungen so zum Spaß, endloses Telefonieren (hier gibt es aber auch schon etliche dann viel günstigere Pauschal- und laufend günstigere Minutentarife) oder z.B. häufige Lokalbesuche ist natürlich überlegenswert und trägt dazu bei, dass es sich eher ausgeht. Wer raucht und schon immer aufhören wollte, sollte auch bedenken, dass sich dadurch auch viel Geld sparen lässst.
Innerhalb von 5 Jahren (bis Ende 2008: 3 Jahre) nach dem letzten Bezug einer Leistung vom AMS besteht außerdem die Möglichkeit einer Fortzahlung (Quelle: http://www.ams.at/neu/2818.htm), sofern dazwischen keine neue Anwartschaft entsteht (in den meisten Fällen mindestens 28 Wochen Arbeit) und somit ein neues Arbeitslosengeld berechnet wird. Sollte die Grundsicherung (oder Mindestsicherung) wie geplant eingeführt werden, wäre das dann aber immer ein realistischer Mindestbetrag, und nicht womöglich nur 450 Euro pro Monat.
Krankenversicherung
Ein großes Problem kann dann aber die Krankenversicherung sein (und auch die Anrechnung der Zeiten für die Pension - wer damit rechnet, irgendwann in ferner Zukunft eine zu bekommen). Für 42 Tage (6 Wochen) nach der Abmeldung läuft diese aber noch weiter, Berichten nach muss außerdem eine laufende Behandlung auch nach dieser Frist zu Ende gebracht werden, auch wenn ich mich auf Letzteres nicht verlassen und das vorher klären würde.
Es ist aber möglich, sich für die Zeit danach selbst zu versichern, es sollte reichen, den Antrag innerhalb der 6-Wochen-Frist zu stellen. Allerdings verrechnet die Gebietskrankenkasse (zumindest die WGKK) dafür EUR 319,61 pro Monat (Stand 2007, wird jährlich etwas erhöht), womit das eher nur eine theoretische Möglichkeit ist.
Es kann jedoch eine Herabsetzung beantragt werden, laut Auskunft aus dem Jahr 2008 ist der niedrigste Betrag 83,40 Euro. Es müssen Unterlagen vorgelegt werden, wie man derzeit den Lebensunterhalt bestreitet, etwa eine Unterstützungserklärung von jemand, ein Sparbuch oder ein Kontoauszug. Bei einer Selbstversicherung gibt es eine volle Krankenversicherung, aber keine Anrechnung der Zeiten für die Pension.
Auch der "Trick", sich nur vor geplanten Arztbesuchen, Krankenhausaufenthalten, in Notfällen etc. anzumelden, ist nicht möglich, weil eine Wartefrist von 6 Monaten vorgesehen ist, bis Anspruch auf eine Leistung besteht. Ansonsten gibt es nur noch Einrichtungen wie das Krankenhaus der Barmherzigen Brüder in Wien, welche einen auch ohne Krankenversicherung und kostenlos behandeln. Das ist aber wirklich eher nur für Ausnahmesituationen und mittellose Personen gedacht.
Diese Frist entfällt nur, wenn die Selbstversicherung direkt an eine andere bestehende Krankenversicherung anschließt (Quelle: http://www.wgkk.at/esvapps/page/page.jsp?p_pageid=221&p_menuid=56633&p_id=4&pub_id=85599)
Eine Abmeldung vom AMS bietet sich eventuell auch an, wenn jemand verheiratet ist oder in einer Lebensgemeinschaft/Partnerschaft lebt (seit 2010 theoretisch sowohl hetero- als auch homosexuelle) und deshalb wegen Anrechnung des Partnereinkommens wenig bis gar kein Arbeitslosengeld/Notstandshilfe bekommen. Hier ist nämlich mitunter eine Mitversicherung möglich - auf jeden Fall einmal bei der Krankenkasse fragen. Auf diese Weise hat man dann Ruhe von Kursen, und ist trotzdem krankenversichert. Allerdings habe ich damit keine Erfahrung, und die Bestimmungen dazu sollen recht streng bzw. diese Möglichkeit überhaupt weitgehend abgeschafft worden sein.
Eine sehr elegante Möglichkeit stellt ein geringfügiges Dienstverhältnis dar, selbst wenn das Einkommen daraus noch so gering ist. Dann ist nämlich eine Selbstversicherung für nur ca. 50 Euro pro Monat möglich. Hier sollte, wenn eine längere Abmeldung vom AMS geplant ist, die Anmeldung bei der zuständigen Gebietskrankenkasse am besten in den letzten (Werk-)tagen der 6-Wochen-Nachversicherungsfrist gestellt werden, da üblicherweise der folgende Tag als Beginn genommen und so die Frist sicher nicht versäumt wird.
Einen Versuch wert kann es auch sein, sich nach einigen Wochen, jedoch vor Ablauf der 6-Wochen-Krankenversicherungsfrist einfach bei der Informationsstelle des AMS zurückzumelden, und zu schauen, was passiert. Bei mir wurde jedenfalls so getan, als ob nichts gewesen wäre, und auch nicht auf den versäumten Kurs eingegangen. Da man dem AMS dann auch einen Betrag in der Größenordnung von 3000 Euro erspart hat (entfallene Geldleistung + Kurskosten), ist die Freundlichkeit aber vielleicht auch nicht verwunderlich. Es könnte aber auch ganz anders kommen.
Meldet man sich erst nach mehr als 2 Monaten zurück, so gibt es zwar eine Lücke von etwa 2 Wochen ohne Krankenversicherung, dafür erhält man diese dann Berichten nach sofort wieder, und kann mitunter in einen "angenehmeren" Arbeitslosen-Status zurückfallen (siehe LZAL / LZBL unter "Umgang mit dem AMS").
Also: Eine Abmeldung kann ein gewagter Schritt sein. Ruhig bleiben, sich überlegen, ob es finanziell möglich ist, Fristen beachten, und wer Lust hat, kann auch ein wiederholtes Ab- und Anmeldespiel spielen. Besser, als Kontrollterminen und Kursen einfach unentschuldigt fernzubleiben, dürfte es aber allemal sein.
Eine Abmeldung vom Arbeitsmarktservice bzw. vom Bezug einer Geldleistung wird üblicherweise dann gemacht, wenn man eine Arbeit gefunden hat, oder auch vorübergehend bei einer Auslandsreise, wenn es dabei keinen möglichen Ärger mit dem AMS geben soll.
Es kann aber gute Gründe dafür geben, sich auch ohne eine Arbeit zu haben vom AMS abzumelden. Der Vorteil ist, dann von möglichem ausgeübten Druck befreit zu sein und insbesondere auch nicht mehr mit Kursen belästigt zu werden. Die darauf folgende Zeit bietet sich etwa dazu an, das eigene Leben in Ordnung zu bringen, in Ruhe Dingen nachzugehen die man schon immer machen wollte, oder sich einfach von möglichem Stress zu erholen.
Ein guter Zeitpunkt wäre also der Tag, an dem ein Kurs beginnen soll. Es steht allen frei, sich abzumelden, niemand muss sich beim AMS melden. Die Anspruchsvoraussetzung fällt bei Arbeitsunwilligkeit, was auch die Unlust, an Kursen teilzunehmen einschließt, ohnehin weg. Es ist leicht vorstellbar, dass einige Zeit später eine Mitteilung darüber kommt, dass der Bezug wegen Nichtbesuchens eines Kurses für 6 Wochen gesperrt wurde - prinzipiell einfach ignorieren, da ohnehin schon egal. Wer es ohnehin auf eine eine 6-wöchige Sperre ankommen lassen will, ist mit einer freiwilligen Abmeldung also eher besser beraten.
Eine Abmeldung ist, im Gegensatz zu einer Anmeldung, recht unkompliziert über http://www.ams.at/sfa/checkout.html möglich ("sonstiger Grund" auswählen und "Urlaub" eingeben, was genau, ist aber prinzipiell egal), oder über die üblichen Wege wie Telefon oder auch per Post. Die Bearbeitung kann einige Tage dauern - wer sich schon ca. eine Woche vor Beginn eines Kurses zum entsprechenden Datum abmeldet, kann sich also möglicherweise unnötige, lästige Briefe wie "Ihr Bezug wurde eingestellt, weil Sie die Maßnahme nicht besucht haben" ersparen. Eventuell auch Kontakt mit dem Schulungsinstitut aufnehmen und diesem "Sie können mich aus der Liste streichen, weil ich mit xx.xx. abgemeldet bin" sagen, obwohl das prinzipiell nicht nötig ist.
Grundvoraussetzung ist natürlich, dass genug Ersparnisse da sein sollten (typischen Finanzbedarf pro Monat mit den vorhandenen Sparbüchern etc. vergleichen), und/oder zum Beispiel Verwandte/Familie oder Freunde, die einen unterstützen. Durch eine Einzahlung (z.B. von behobenem Geld von einem Sparbuch) auf das eigene Konto (Eigenerlag) lässt sich verhindern, dass dieses durch Abbuchungen/Rechnungen überzogen wird. Die Geldleistung des AMS wird immer ein paar Tage nach Monatsanfang für das vergangene Monat überwiesen, es könnte also im nächsten Monat von diesem noch ein Restbetrag kommen.
Auch der Verzicht auf ein nicht unbedingt nötiges Auto (aber auch zu Fuß gehen oder mit dem Fahrrad fahren statt mit den Öffis), teure Urlaube (es gibt auch genug günstige Möglichkeiten wie z.B. couchsurfing.com), der Verzicht auf Versandhausbestellungen so zum Spaß, endloses Telefonieren (hier gibt es aber auch schon etliche dann viel günstigere Pauschal- und laufend günstigere Minutentarife) oder z.B. häufige Lokalbesuche ist natürlich überlegenswert und trägt dazu bei, dass es sich eher ausgeht. Wer raucht und schon immer aufhören wollte, sollte auch bedenken, dass sich dadurch auch viel Geld sparen lässst.
Innerhalb von 5 Jahren (bis Ende 2008: 3 Jahre) nach dem letzten Bezug einer Leistung vom AMS besteht außerdem die Möglichkeit einer Fortzahlung (Quelle: http://www.ams.at/neu/2818.htm), sofern dazwischen keine neue Anwartschaft entsteht (in den meisten Fällen mindestens 28 Wochen Arbeit) und somit ein neues Arbeitslosengeld berechnet wird. Sollte die Grundsicherung (oder Mindestsicherung) wie geplant eingeführt werden, wäre das dann aber immer ein realistischer Mindestbetrag, und nicht womöglich nur 450 Euro pro Monat.
Krankenversicherung
Ein großes Problem kann dann aber die Krankenversicherung sein (und auch die Anrechnung der Zeiten für die Pension - wer damit rechnet, irgendwann in ferner Zukunft eine zu bekommen). Für 42 Tage (6 Wochen) nach der Abmeldung läuft diese aber noch weiter, Berichten nach muss außerdem eine laufende Behandlung auch nach dieser Frist zu Ende gebracht werden, auch wenn ich mich auf Letzteres nicht verlassen und das vorher klären würde.
Es ist aber möglich, sich für die Zeit danach selbst zu versichern, es sollte reichen, den Antrag innerhalb der 6-Wochen-Frist zu stellen. Allerdings verrechnet die Gebietskrankenkasse (zumindest die WGKK) dafür EUR 319,61 pro Monat (Stand 2007, wird jährlich etwas erhöht), womit das eher nur eine theoretische Möglichkeit ist.
Es kann jedoch eine Herabsetzung beantragt werden, laut Auskunft aus dem Jahr 2008 ist der niedrigste Betrag 83,40 Euro. Es müssen Unterlagen vorgelegt werden, wie man derzeit den Lebensunterhalt bestreitet, etwa eine Unterstützungserklärung von jemand, ein Sparbuch oder ein Kontoauszug. Bei einer Selbstversicherung gibt es eine volle Krankenversicherung, aber keine Anrechnung der Zeiten für die Pension.
Auch der "Trick", sich nur vor geplanten Arztbesuchen, Krankenhausaufenthalten, in Notfällen etc. anzumelden, ist nicht möglich, weil eine Wartefrist von 6 Monaten vorgesehen ist, bis Anspruch auf eine Leistung besteht. Ansonsten gibt es nur noch Einrichtungen wie das Krankenhaus der Barmherzigen Brüder in Wien, welche einen auch ohne Krankenversicherung und kostenlos behandeln. Das ist aber wirklich eher nur für Ausnahmesituationen und mittellose Personen gedacht.
Diese Frist entfällt nur, wenn die Selbstversicherung direkt an eine andere bestehende Krankenversicherung anschließt (Quelle: http://www.wgkk.at/esvapps/page/page.jsp?p_pageid=221&p_menuid=56633&p_id=4&pub_id=85599)
Eine Abmeldung vom AMS bietet sich eventuell auch an, wenn jemand verheiratet ist oder in einer Lebensgemeinschaft/Partnerschaft lebt (seit 2010 theoretisch sowohl hetero- als auch homosexuelle) und deshalb wegen Anrechnung des Partnereinkommens wenig bis gar kein Arbeitslosengeld/Notstandshilfe bekommen. Hier ist nämlich mitunter eine Mitversicherung möglich - auf jeden Fall einmal bei der Krankenkasse fragen. Auf diese Weise hat man dann Ruhe von Kursen, und ist trotzdem krankenversichert. Allerdings habe ich damit keine Erfahrung, und die Bestimmungen dazu sollen recht streng bzw. diese Möglichkeit überhaupt weitgehend abgeschafft worden sein.
Eine sehr elegante Möglichkeit stellt ein geringfügiges Dienstverhältnis dar, selbst wenn das Einkommen daraus noch so gering ist. Dann ist nämlich eine Selbstversicherung für nur ca. 50 Euro pro Monat möglich. Hier sollte, wenn eine längere Abmeldung vom AMS geplant ist, die Anmeldung bei der zuständigen Gebietskrankenkasse am besten in den letzten (Werk-)tagen der 6-Wochen-Nachversicherungsfrist gestellt werden, da üblicherweise der folgende Tag als Beginn genommen und so die Frist sicher nicht versäumt wird.
Einen Versuch wert kann es auch sein, sich nach einigen Wochen, jedoch vor Ablauf der 6-Wochen-Krankenversicherungsfrist einfach bei der Informationsstelle des AMS zurückzumelden, und zu schauen, was passiert. Bei mir wurde jedenfalls so getan, als ob nichts gewesen wäre, und auch nicht auf den versäumten Kurs eingegangen. Da man dem AMS dann auch einen Betrag in der Größenordnung von 3000 Euro erspart hat (entfallene Geldleistung + Kurskosten), ist die Freundlichkeit aber vielleicht auch nicht verwunderlich. Es könnte aber auch ganz anders kommen.
Meldet man sich erst nach mehr als 2 Monaten zurück, so gibt es zwar eine Lücke von etwa 2 Wochen ohne Krankenversicherung, dafür erhält man diese dann Berichten nach sofort wieder, und kann mitunter in einen "angenehmeren" Arbeitslosen-Status zurückfallen (siehe LZAL / LZBL unter "Umgang mit dem AMS").
Also: Eine Abmeldung kann ein gewagter Schritt sein. Ruhig bleiben, sich überlegen, ob es finanziell möglich ist, Fristen beachten, und wer Lust hat, kann auch ein wiederholtes Ab- und Anmeldespiel spielen. Besser, als Kontrollterminen und Kursen einfach unentschuldigt fernzubleiben, dürfte es aber allemal sein.
hocknstad - Donnerstag, 16. August 2007, 20:24