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Umgang mit dem AMS

Sonntag, 19. August 2007

Langzeitarbeitslosigkeit (LZAL), Langzeitbeschäftigungslosigkeit (LZBL)

Allgemein

Dies sind Begriffe bzw. Abkürzungen, die AMS-intern verwendet werden, etwa bei Beschreibungen von Kursen. Der jeweilige "Status" von Arbeitslosen kann z.B. Auswirkungen auf die Zuweisung zu Kursen haben. So werden LZAL angeblich eher in allgemeine "Bewerbungskurse", LZBL eher in "Beschäftigungsprojekte gesteckt.


Definition

Langzeitarbeitslos (LZAL) ist, wer mindestens ein Jahr lang (365 Tage) lang arbeitslos gemeldet ist, wobei Unterbrechungen bis zu 28 Tagen (zum Beispiel durch Kurse) nicht gezählt werden. Bis 25 und ab 50 Jahren (was oftmals als 2 besondere "Problemgruppen" gesehen wird) wird jemand schon nach einem halben Jahr (6 Monate) als langzeitarbeitslos gezählt.

Langzeitbeschäftigungslose (LZBL) werden als "besonders hartnäckige Problemgruppe" gesehen. Hier werden auch Unterbrechungen bis zu 61 Tagen nicht gewertet, erst ab dem 62. fällt man aus diesem Status heraus.

Nach einer entsprechend langen Unterbrechung beginnt intern am AMS (jedoch nicht unbedingt bei der Geldauszahlung, wenn es ein Kurs war) "von vorne" eine neue Periode der Arbeitslosigkeit. Wer mit diesen Fristen spekuliert, sollte zur Sicherheit nach Möglichkeit ein paar Tage länger warten, da auch leicht unterschiedliche Aussagen zu hören sind.


(Quelle: http://209.85.135.104/search?q=cache:VF_hZj4_stEJ:www.ams.at/neu/stmk/600_thema_am_1204.pdf+LZBL+LZAL&hl=de&ct=clnk&cd=1&gl=at&client=firefox-a)
http://www.soned.at/9b763a8e7a4c2a5a2284bd11a3d342ab.html

Samstag, 11. August 2007

Krankmeldung

Bei einer Krankmeldung ist für die ersten drei Tage eine ärztliche Bestätigung nötig, diese wird in der Arztpraxis ausgestellt. Bei längerem Krankenstand ist eine Bestätigung der Gebietskrankenkasse des jeweiligen Bundeslandes nötig. In Wien hat diese in jedem Bezirk eine Zweigstelle. Eine Krankmeldung ist besonders dann sinnvoll, wenn man etwa durch Kurse gerade eine Verpflichtung hat oder sich eine Krankheit als schwerwiegend und länger dauernd erweist.

Die Einführung der e-Card, die auch Arbeitslose erhalten, ist seit Ende 2005 in ganz Österreich abgeschlossen. Krankenscheine gibt es grundsätzlich nicht mehr, wohl aber noch "Überweisungsscheine", die dann etwa bei einem praktischen Arzt und nicht vom AMS ausgestellt werden. Arztbesuche oder ambulante Krankenhausaufenthalte (Untersuchungen und Behandlungen ohne Übernachtung im Krankenhaus) sind nicht meldepflichtig.

Zumutbarkeit

Erhält man vom AMS ein verbindliches Stellenangebot und bekommt von der betreffenden Firma eine Zusage, so gibt es bestimmte Zumutbarkeitskriterien. Wer eine als zumutbar geltende Arbeit ablehnt, muss mit einer Einstellung der Bezüge für die Dauer von 6 Wochen, im Wiederholungsfall innerhalb eines Jahres von 8 Wochen rechnen.

Eine tägliche Anreisezeit von einer Stunde in eine Richtung bzw. insgesamt mit Rückreise zwei gilt laut Gesetz als zumutbar, unter bestimmten eher schwammig formulierten Bedindungen allerdings mitunter auch mehr.

So könnte es mitunter passieren, dass wer etwa in Wien wohnt, zum Beispiel eine Stelle in Wiener Neustadt annehmen muss, die um 6 Uhr beginnt und deutlich schlechter als die letzte entlohnt wird. In der Praxis sollen solche extremen Fälle durchaus gelegentlich vorkommen, wobei das insbesonders bei deutlich über einer Stunde Fahrzeit oder eventuell auch hohen Fahrtkosten hart an der Grenze wäre. Für Vorstellungsgespräche gibt es dann unter gewissen Voraussetzungen angeblich auch einen Fahrtkostenersatz vom AMS.

Als unzumutbar gelten laut Arbeitslosenversicherungsgesetz auch Tätigkeiten, die die "Gesundheit und Sittlichkeit" gefährden - das ließe sich vielleicht bei einer angebotenen Tätigkeit in einem verrauchten Striptease-Lokal geltend machen. "Sittlichkeit" kann aber auch etwas ganz Anderes bedeuten, was natürlich Auslegungssache ist. Es sollte aber zumindest theoretisch möglich sein, eine Stelle in einem verrauchten Büro oder einer staubigen Werkstätte abzulehnen.

Nach der Bestimmung, dass eine Tätigkeit auch "den körperlichen Fähigkeiten angemessen" sein muss, könnte auch eine Tätigkeit mit starker körperlicher Belastung wie etwa Möbelträger abgelehnt werden.

Jedenfalls: Vor dem Ablehnen eines unpassenden Stellenangebotes erst einmal abwarten, ob auf eine Bewerbung hin überhaupt eine Einladung zu einem Vorstellungsgespräch erfolgt. Es könnte ja auch entweder sofort oder danach eine Absage kommen. Bei längeren Anfahrtswegen müsste es für die Bewerbung auf Anfrage theoretisch auch einen Fahrtkostenersatz vom AMS für z.B. Bahnfahrkarten geben. Vorsicht, in den Bewerbungstext nicht unbedingt Dinge wie "eines vorweg, das Stellenangebot interessiert mich nicht wirklich, aber ich muss das schreiben" hineinschreiben, weil das eine Bezugssperre nach sich ziehen könnte, ebenso wenn jemand z.B. betrunken zu einem Vorstellungstermin erscheint.

Verbindliche Stellenangebote

Eine Rückmeldung über Stellenangebote, die einem bei Kontrollterminen mitgegeben oder zugeschickt werden, ist üblicherweise nur nötig, wenn das darauf ausdrücklich verlangt wird, etwa beim klassischen Stempel / "wird vorgemerkt" / "wird nicht eingestellt" ... - Formular.

Die Seite mit der Rückmeldung - wenn auf eine Bewerbung hin nur eine schriftliche Absage erfolgt ist, dann diese - sollte innerhalb von 10 Werktagen beim AMS einlangen (persönlich abgeben, auch in der Info-Zone möglich, oder per Post schicken, eventuell auch je nach Vereinbarung über eine Rückmeldung). Zum Teil wird aber später nicht danach gefragt, worauf man sich aber nicht verlassen sollte.

Bei Angeboten mit dem Vermerk "Bei Interesse bewerben Sie sich..." und ohne Rückmeldungs-Seite ist eine Rückmeldung prinzipiell nicht nötig, kann aber sicherheitshalber auch nicht schaden und zeigt von Eigeninitiative. Im Zweifelsfall lieber eine Rückmeldung einholen, wenn auf eine Bewerbung hin keine Antwort kommt.

Verbindliche Stellenangebote sind oft auch "Vorauswahlen", wo man dann erst einmal mit bestimmten Unterlagen zu einer Filiale des AMS muss und dann eventuell gleich zu einer Firma weitergeschickt wird - hier betätigt sich das AMS dann wie ein Personalberatungs-Unternehmen.

Grundsätzlich sind diese Stellenangebote solche, in denen bestimmte Stichwörter für einen zutreffend sind, auch wenn der Rest nicht unbedingt passt. In Einzelfällen kann man so durchaus auch bei unseriösen Firmen landen, wobei solche Angebote dann aber durchaus mit dem Hinweis auf die Zumutbarkeits-Kriterien abgelehnt werden können.

Wer auf eine verbindliche Bewerbung nach etwa 2 Wochen keine Antwort bekommt, sollte bei der betreffenden Firma (telefonisch) nachfragen ("Guten Tag, mein Name ist ..., ich habe mich bei Ihnen als ... beworben, haben Sie meine Bewerbung bekommen / sich da schon entschieden....?"), in hartnäckigen Fällen eventuell auch mit "Ich brauche für das AMS auf jeden Fall eine Rückmeldung". Das AMS hat es in diesem Fall dann auch gern, den Namen einer Ansprechperson zu erfahren.

Nebenbei geringfügig beschäftigt

Es ist möglich, als geringfügig Beschäftigte(r) zu arbeiten und dabei trotzdem noch im Arbeitslosengeld- bwz. Notstandshilfebezug zu stehen und somit auch voll krankenversichert zu sein. Die Geringfügigkeitsgrenze wird jedes Jahr etwas erhöht und beträgt im Jahr 2007 EUR 341,16 brutto im Monat (2006: EUR 333,16).

Achtung, diese Grenze gilt nicht allgemein für ein ganzes Monat, sondern es gibt auch eine pro Tag. Wer etwa an zwei Tagen jeweils 8 Stunden einen Aushilfsjob hat und auch nur diese zwei Tage angestellt ist, kann die Grenze auch schon überschreiten. Man sollte daher mit dem Dienstgeber abklären, ausreichend lange als Mitarbeiter(in) beschäftigt und auch tatsächlich als geringfügig beschäftigt und nicht "voll angestellt" geführt zu werden.

Auch geringfügige Dienstverhältnisse müssen dem AMS gemeldet und am besten gleich mit schriftlichen Unterlagen belegt werden. Wer das nicht tut muss damit rechnen, dass es das AMS früher oder später so oder so erfährt und Schwierigkeiten macht.

Urlaub, Auslands-Aufenthalt

Wird ein Auslandsaufenthalt gemeldet, so werden die Tage vom angegebenen Abreisetag bis zur korrekten Rückmeldung vom Arbeitslosengeld bzw. der Notstandshilfe abgezogen. Die Abmeldung ist auch über das Internet, telefonisch oder schriftlich möglich, die Rückmeldung nur persönlich. Achtung, bei längerer Abmeldung wird nach 6 Wochen (früher 3 Wochen) die Krankenversicherung eingestellt.

Wird dieser nicht gemeldet, so kann es eventuell (auch mit der Krankenversicherung) Probleme geben. Eine telefonische Meldung sollte zu den Bürozeiten aber prinzipiell immer möglich sein.

Es gibt auch Sonderregelungen für "Arbeitssuche im Ausland", für die aber sicher gute Argumente nötig sind. Theoretisch müssen auch Urlaube im Inland gemeldet werden, hier wird aber grundsätzlich nichts abgezogen.

Wer Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe will, muss jedenfalls grundsätzlich täglich erreichbar sein. Schlimmstenfalls könnte auch ein verbindliches Stellenangebot per Post kommen, dass dann eine Bezugssperre für 6 Wochen und länger zur Folge hat, wenn nicht darauf reagiert wird.

Die persönliche Rückmeldung ist auch im Eingangsbereich (Info-Zone) der AMS-Filialen möglich (mit SV-Nummer und ev. einem Ausweis), eine telefonische oder schriftliche Meldung wird üblicherweise nicht anerkannt. Bei einer verspäteten Rückmeldung wird für die Tage bis dahin keine Leistung ausgezahlt.

Umgang mit dem AMS, Verhalten bei Kontrollterminen

Kontrolltermine

Kontrollmeldungen können theoretisch einmal pro Woche vorgeschrieben werden, in Extremfällen sogar noch öfter - in der Praxis dürfte das eher selten sein.

Üblich sind Kontrolltermine alle 1-2 Monate oder noch seltener, wenn es nicht einen besonderen Grund gibt und wenn sich jemand "unauffällig" und kooperativ verhält.

Die Häufigkeit der Termine kann auch vom Stil der Beraterin bzw. des Beraters abhängen und zwischen Intervallen im Bereich von etwa 1-3 Monaten schwanken.

Bei den Kontrollterminen - es empfiehlt sich, bis zum Einsammeln der Meldekarte in der Nähe der richtigen Tür auf dem Gang zu stehen und dann in deren Nähe darauf zu warten, aufgerufen zu werden - am besten möglichst ruhig, freundlich und gelassen bleiben und nichts sagen, das man nicht gefragt wurde bzw. nur so viel wie nötig. Auch "dagegen reden" ("das möchte ich nicht" / "das geht leider nicht" ...) macht eher keinen guten Eindruck, außer natürlich, es wird einem etwas Unwahres vorgeworfen.

"Wie geht es Ihnen so?" - "In letzter Zeit nicht so schlecht, aber ich habe nichts in Aussicht..." Auch die Angestellten des AMS sind nur Menschen, manche eben etwas freundlicher und manche etwas schwierig, wenn man das Falsche (oder zu viel) sagt. Insbesonders in den ersten 3-6 Monaten sind die Chancen gut, dass die Atmosphäre eher gemütlich ist.


Anzahl der Bewerbungen, Eigeninitiative

Sollte die Frage nach der Anzahl der versendeten Bewerbungen kommen, so dürften 3 Bewerbungen pro Woche (das wurde mir auch einmal verbindlich vorgeschrieben und war auch andernorts zu lesen) als ausreichend angesehen werden. Eine mögliche Antwort wäre dann "xx Bewerbungen seit Anfang März" (bzw. wann immer der letzte Besuch war). Auch beim ersten AMS-Besuch kan es vorteilhaft sein, schon auf ein paar Bewerbungen während der Kündigungsfrist zu verweisen, falls danach gefragt wird.

Eine Spur mehr kann natürlich von Vorteil sein. Am besten immer eine Liste führen, die möglichst viele der folgenden Dinge enthalten sollte:

* Datum der Bewerbung, wenn nicht anders verlangt reicht prinzipiell auch das Monat
* Genaue Firmenbezeichnung (besser "XY Baustoffe Handels GmbH" als nur "XY") - ist aber nicht ganz so wichtig
* genaue Adresse mit Straße und Hausnummer
* Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse
* möglichst eine konkrete Ansprechperson, sonst "Personalabteilung", "Verkauf"... (wird oft verlangt)
* Angabe, als was man sich beworben hat (Berufs- bzw. Tätigkeitsbezeichnung) oder bei konkreten Stellenangeboten der Text des Inserats oder die wesentlichen Teile daraus
* Notizen über Absagen bzw. Vorstellungsgespräche ("negativ", "4.7. dort"...)

Die Angabe eines Firmennamens allein kann bei mündlichem Fragen eventuell genügen, wenn eine schriftliche Liste verlangt wird, dann ist dies aber üblicherweise zu wenig. Die Liste mit den Bewerbungen der letzten Wochen bis Monate auf jeden Fall zu Kontrollterminen beim AMS mitnehmen, jedoch nur auf Anfrage vorlegen.

Bei elektronischen Listen als Textdatei kann es nützlich sein, die letzten ca. 50 Datensätze auszudrucken oder sie auf ein Handy oder ähnliches Gerät zu übertragen. Wenn ausdrücklich eine Bewerbungsliste verlangt wird, dann aber üblicherweise auf Papier.

Eine besonders hohe Zahl von Bewerbungen macht mitunter auch einen negativen Eindruck, da der Eindruck von "Alibi-Bewerbungen" entstehen kann. Ein paar pro Woche, zu denen man gegebenenfalls auch eine gute Geschichte erzählen kann, dürften also ein guter Richtwert sein.

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