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Grundsicherung, (Bedarfsorientierte) Mindestsicherung, Grundeinkommen

Die Idee ist grundsätzlich, immer mindestens einen bestimmten Betrag ausbezahlt zu bekommen, auch ohne einer Erwerbs-Arbeit nachzugehen. Je nach politischer Ausrichtung sind die Bezeichnungen dafür und auch die genauen Konzepte dahinter unterschiedlich.

Eine "Grundsicherung" gibt es in Österreich eigentlich ohnehin schon lange - in Form von Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Sozialhilfe, Pensionen und noch einer Reihe anderer Geldleistungen. Eigentlich könnten diese also, was sicher auch die Verwaltung vereinfachen würde, als allgemeine Leistung auf einen bestimmten Mindestbetrag vereinheitlicht werden. Es kann einen großen Unterschied machen, ob jemand im Monat 400 oder 700 Euro zur Verfügung hat.


Aktuell

Bei Konkretisierung der Planungen war in den Medien von einer "bedarforientierten Mindestsicherung" von 726 Euro brutto im Monat, 14 Mal pro Jahr (Quelle: http://orf.at/061201-6603/index.html) die Rede. Auf 12 Mal netto pro Monat umgerechnet, ergibt sich ein Betrag von ca. 700 Euro

Als Termin der Einführung wird momentan Mitte 2009 genannt, möglicherweise aber doch erst 2010. Neben den "Linken" ist prinzipiell auch die ÖVP dafür, auch wenn die Vorstellungen der einzelnen Parteien natürlich etwas unterschiedlich sind.

Andererseits gibt es aber Befürchtungen, dass dies ähnlich wie "Hartz IV" in Deutschland ausfallen könnte - also mit der Auflage, etwaige Vermögenswerte zuerst zu verbrauchen, genauen Kontrollen, natürlich ständiger Arbeitsbereichtschaft und den berühmten "1-Euro-Jobs".

Laut neueren Medienberichten im Jahr 2008 sieht es so aus, als ob der Betrag jedes Jahr etwas erhöht wird. Auch bei Aufnahme einer Arbeit könnte eventuell noch ein Teil der Mindestsicherung gezahlt werden. Bei Verweigerung von Stellenangeboten, Kursen oder aus sonstigen Gründen ist die Rede davon, dass es keine Einstellung, sondern eine Kürzung auf 50% gibt, möglicherweise auch schrittweise bis auf 50% hinunter. Dies wäre dann, wenn auch auf niedrigem Niveau, tatsächlich ein "bedingungsloses Grundeinkommen". Auch eine Krankenversicherung ist vermutlich inkludiert. Allerdings gab es auch schon Berichte darüber, dass die Leistung möglicherweise doch auch komplett eingestellt werden kann.

Es ist vorgesehen, den Antrag auf die Mindestsicherung über das AMS abzuwickeln. Interessant zu wissen wäre, ob man statt Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe automatisch die Mindestsicherung erhält, wenn diese höher ist, man frei wählen kann, oder die Notstandshilfe in der heutigen Form überhaupt abgeschafft wird.

Bedingung soll auch sein, maximal 3500 Euro besitzen zu dürfen - eine Eigentumswohnung bzw. ein Haus oder ein nicht unbedingt nötiges Auto könnte dann also von Nachteil sein. Ob das Vorhandensein von Sparbüchern geprüft wird bzw. wie sich das mit dem Bankgeheimnis vertragen soll, wäre interessant.

Gleichzeitig soll auch ein Mindestlohn (1000 Euro brutto, was aber nicht wirklich viel wäre) eingeführt werden, so dass, selbst wenn keine Arbeitspflicht vorgesehen wäre, noch ein Anreiz zum Arbeiten gehen besteht. In letzter Zeit wurde allerdings kaum mehr über dieses Thema berichtet. Würde die Leistung bedingungslos ausbezahlt, wären die Firmen natürlich besonders gefordert, attraktive Arbeitsbedingungen zu bieten. Auch selbstständig machen wäre in gewissem Rahmen wohl einfacher, wenn es eine ständige Absicherung im Hintergrund gibt (auch wenn es mittlerweile eine Arbeitslosenversicherung für Selbstständige gibt).

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