Umgang mit dem AMS, Verhalten bei Kontrollterminen
Kontrolltermine
Kontrollmeldungen können theoretisch einmal pro Woche vorgeschrieben werden, in Extremfällen sogar noch öfter - in der Praxis dürfte das eher selten sein.
Üblich sind Kontrolltermine alle 1-2 Monate oder noch seltener, wenn es nicht einen besonderen Grund gibt und wenn sich jemand "unauffällig" und kooperativ verhält.
Die Häufigkeit der Termine kann auch vom Stil der Beraterin bzw. des Beraters abhängen und zwischen Intervallen im Bereich von etwa 1-3 Monaten schwanken.
Bei den Kontrollterminen - es empfiehlt sich, bis zum Einsammeln der Meldekarte in der Nähe der richtigen Tür auf dem Gang zu stehen und dann in deren Nähe darauf zu warten, aufgerufen zu werden - am besten möglichst ruhig, freundlich und gelassen bleiben und nichts sagen, das man nicht gefragt wurde bzw. nur so viel wie nötig. Auch "dagegen reden" ("das möchte ich nicht" / "das geht leider nicht" ...) macht eher keinen guten Eindruck, außer natürlich, es wird einem etwas Unwahres vorgeworfen.
"Wie geht es Ihnen so?" - "In letzter Zeit nicht so schlecht, aber ich habe nichts in Aussicht..." Auch die Angestellten des AMS sind nur Menschen, manche eben etwas freundlicher und manche etwas schwierig, wenn man das Falsche (oder zu viel) sagt. Insbesonders in den ersten 3-6 Monaten sind die Chancen gut, dass die Atmosphäre eher gemütlich ist.
Anzahl der Bewerbungen, Eigeninitiative
Sollte die Frage nach der Anzahl der versendeten Bewerbungen kommen, so dürften 3 Bewerbungen pro Woche (das wurde mir auch einmal verbindlich vorgeschrieben und war auch andernorts zu lesen) als ausreichend angesehen werden. Eine mögliche Antwort wäre dann "xx Bewerbungen seit Anfang März" (bzw. wann immer der letzte Besuch war). Auch beim ersten AMS-Besuch kan es vorteilhaft sein, schon auf ein paar Bewerbungen während der Kündigungsfrist zu verweisen, falls danach gefragt wird.
Eine Spur mehr kann natürlich von Vorteil sein. Am besten immer eine Liste führen, die möglichst viele der folgenden Dinge enthalten sollte:
* Datum der Bewerbung, wenn nicht anders verlangt reicht prinzipiell auch das Monat
* Genaue Firmenbezeichnung (besser "XY Baustoffe Handels GmbH" als nur "XY") - ist aber nicht ganz so wichtig
* genaue Adresse mit Straße und Hausnummer
* Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse
* möglichst eine konkrete Ansprechperson, sonst "Personalabteilung", "Verkauf"... (wird oft verlangt)
* Angabe, als was man sich beworben hat (Berufs- bzw. Tätigkeitsbezeichnung) oder bei konkreten Stellenangeboten der Text des Inserats oder die wesentlichen Teile daraus
* Notizen über Absagen bzw. Vorstellungsgespräche ("negativ", "4.7. dort"...)
Die Angabe eines Firmennamens allein kann bei mündlichem Fragen eventuell genügen, wenn eine schriftliche Liste verlangt wird, dann ist dies aber üblicherweise zu wenig. Die Liste mit den Bewerbungen der letzten Wochen bis Monate auf jeden Fall zu Kontrollterminen beim AMS mitnehmen, jedoch nur auf Anfrage vorlegen.
Bei elektronischen Listen als Textdatei kann es nützlich sein, die letzten ca. 50 Datensätze auszudrucken oder sie auf ein Handy oder ähnliches Gerät zu übertragen. Wenn ausdrücklich eine Bewerbungsliste verlangt wird, dann aber üblicherweise auf Papier.
Eine besonders hohe Zahl von Bewerbungen macht mitunter auch einen negativen Eindruck, da der Eindruck von "Alibi-Bewerbungen" entstehen kann. Ein paar pro Woche, zu denen man gegebenenfalls auch eine gute Geschichte erzählen kann, dürften also ein guter Richtwert sein.
Kontrollmeldungen können theoretisch einmal pro Woche vorgeschrieben werden, in Extremfällen sogar noch öfter - in der Praxis dürfte das eher selten sein.
Üblich sind Kontrolltermine alle 1-2 Monate oder noch seltener, wenn es nicht einen besonderen Grund gibt und wenn sich jemand "unauffällig" und kooperativ verhält.
Die Häufigkeit der Termine kann auch vom Stil der Beraterin bzw. des Beraters abhängen und zwischen Intervallen im Bereich von etwa 1-3 Monaten schwanken.
Bei den Kontrollterminen - es empfiehlt sich, bis zum Einsammeln der Meldekarte in der Nähe der richtigen Tür auf dem Gang zu stehen und dann in deren Nähe darauf zu warten, aufgerufen zu werden - am besten möglichst ruhig, freundlich und gelassen bleiben und nichts sagen, das man nicht gefragt wurde bzw. nur so viel wie nötig. Auch "dagegen reden" ("das möchte ich nicht" / "das geht leider nicht" ...) macht eher keinen guten Eindruck, außer natürlich, es wird einem etwas Unwahres vorgeworfen.
"Wie geht es Ihnen so?" - "In letzter Zeit nicht so schlecht, aber ich habe nichts in Aussicht..." Auch die Angestellten des AMS sind nur Menschen, manche eben etwas freundlicher und manche etwas schwierig, wenn man das Falsche (oder zu viel) sagt. Insbesonders in den ersten 3-6 Monaten sind die Chancen gut, dass die Atmosphäre eher gemütlich ist.
Anzahl der Bewerbungen, Eigeninitiative
Sollte die Frage nach der Anzahl der versendeten Bewerbungen kommen, so dürften 3 Bewerbungen pro Woche (das wurde mir auch einmal verbindlich vorgeschrieben und war auch andernorts zu lesen) als ausreichend angesehen werden. Eine mögliche Antwort wäre dann "xx Bewerbungen seit Anfang März" (bzw. wann immer der letzte Besuch war). Auch beim ersten AMS-Besuch kan es vorteilhaft sein, schon auf ein paar Bewerbungen während der Kündigungsfrist zu verweisen, falls danach gefragt wird.
Eine Spur mehr kann natürlich von Vorteil sein. Am besten immer eine Liste führen, die möglichst viele der folgenden Dinge enthalten sollte:
* Datum der Bewerbung, wenn nicht anders verlangt reicht prinzipiell auch das Monat
* Genaue Firmenbezeichnung (besser "XY Baustoffe Handels GmbH" als nur "XY") - ist aber nicht ganz so wichtig
* genaue Adresse mit Straße und Hausnummer
* Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse
* möglichst eine konkrete Ansprechperson, sonst "Personalabteilung", "Verkauf"... (wird oft verlangt)
* Angabe, als was man sich beworben hat (Berufs- bzw. Tätigkeitsbezeichnung) oder bei konkreten Stellenangeboten der Text des Inserats oder die wesentlichen Teile daraus
* Notizen über Absagen bzw. Vorstellungsgespräche ("negativ", "4.7. dort"...)
Die Angabe eines Firmennamens allein kann bei mündlichem Fragen eventuell genügen, wenn eine schriftliche Liste verlangt wird, dann ist dies aber üblicherweise zu wenig. Die Liste mit den Bewerbungen der letzten Wochen bis Monate auf jeden Fall zu Kontrollterminen beim AMS mitnehmen, jedoch nur auf Anfrage vorlegen.
Bei elektronischen Listen als Textdatei kann es nützlich sein, die letzten ca. 50 Datensätze auszudrucken oder sie auf ein Handy oder ähnliches Gerät zu übertragen. Wenn ausdrücklich eine Bewerbungsliste verlangt wird, dann aber üblicherweise auf Papier.
Eine besonders hohe Zahl von Bewerbungen macht mitunter auch einen negativen Eindruck, da der Eindruck von "Alibi-Bewerbungen" entstehen kann. Ein paar pro Woche, zu denen man gegebenenfalls auch eine gute Geschichte erzählen kann, dürften also ein guter Richtwert sein.
hocknstad - Samstag, 11. August 2007, 11:41
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