Nebenbei geringfügig beschäftigt
Es ist möglich, als geringfügig Beschäftigte(r) zu arbeiten und dabei trotzdem noch im Arbeitslosengeld- bwz. Notstandshilfebezug zu stehen und somit auch voll krankenversichert zu sein. Die Geringfügigkeitsgrenze wird jedes Jahr etwas erhöht und beträgt im Jahr 2007 EUR 341,16 brutto im Monat (2006: EUR 333,16).
Achtung, diese Grenze gilt nicht allgemein für ein ganzes Monat, sondern es gibt auch eine pro Tag. Wer etwa an zwei Tagen jeweils 8 Stunden einen Aushilfsjob hat und auch nur diese zwei Tage angestellt ist, kann die Grenze auch schon überschreiten. Man sollte daher mit dem Dienstgeber abklären, ausreichend lange als Mitarbeiter(in) beschäftigt und auch tatsächlich als geringfügig beschäftigt und nicht "voll angestellt" geführt zu werden.
Auch geringfügige Dienstverhältnisse müssen dem AMS gemeldet und am besten gleich mit schriftlichen Unterlagen belegt werden. Wer das nicht tut muss damit rechnen, dass es das AMS früher oder später so oder so erfährt und Schwierigkeiten macht.
Achtung, diese Grenze gilt nicht allgemein für ein ganzes Monat, sondern es gibt auch eine pro Tag. Wer etwa an zwei Tagen jeweils 8 Stunden einen Aushilfsjob hat und auch nur diese zwei Tage angestellt ist, kann die Grenze auch schon überschreiten. Man sollte daher mit dem Dienstgeber abklären, ausreichend lange als Mitarbeiter(in) beschäftigt und auch tatsächlich als geringfügig beschäftigt und nicht "voll angestellt" geführt zu werden.
Auch geringfügige Dienstverhältnisse müssen dem AMS gemeldet und am besten gleich mit schriftlichen Unterlagen belegt werden. Wer das nicht tut muss damit rechnen, dass es das AMS früher oder später so oder so erfährt und Schwierigkeiten macht.
hocknstad - Samstag, 11. August 2007, 12:05
Trackback URL:
https://hocknstad.twoday.net/stories/4155724/modTrackback