Verbindliche Stellenangebote
Eine Rückmeldung über Stellenangebote, die einem bei Kontrollterminen mitgegeben oder zugeschickt werden, ist üblicherweise nur nötig, wenn das darauf ausdrücklich verlangt wird, etwa beim klassischen Stempel / "wird vorgemerkt" / "wird nicht eingestellt" ... - Formular.
Die Seite mit der Rückmeldung - wenn auf eine Bewerbung hin nur eine schriftliche Absage erfolgt ist, dann diese - sollte innerhalb von 10 Werktagen beim AMS einlangen (persönlich abgeben, auch in der Info-Zone möglich, oder per Post schicken, eventuell auch je nach Vereinbarung über eine Rückmeldung). Zum Teil wird aber später nicht danach gefragt, worauf man sich aber nicht verlassen sollte.
Bei Angeboten mit dem Vermerk "Bei Interesse bewerben Sie sich..." und ohne Rückmeldungs-Seite ist eine Rückmeldung prinzipiell nicht nötig, kann aber sicherheitshalber auch nicht schaden und zeigt von Eigeninitiative. Im Zweifelsfall lieber eine Rückmeldung einholen, wenn auf eine Bewerbung hin keine Antwort kommt.
Verbindliche Stellenangebote sind oft auch "Vorauswahlen", wo man dann erst einmal mit bestimmten Unterlagen zu einer Filiale des AMS muss und dann eventuell gleich zu einer Firma weitergeschickt wird - hier betätigt sich das AMS dann wie ein Personalberatungs-Unternehmen.
Grundsätzlich sind diese Stellenangebote solche, in denen bestimmte Stichwörter für einen zutreffend sind, auch wenn der Rest nicht unbedingt passt. In Einzelfällen kann man so durchaus auch bei unseriösen Firmen landen, wobei solche Angebote dann aber durchaus mit dem Hinweis auf die Zumutbarkeits-Kriterien abgelehnt werden können.
Wer auf eine verbindliche Bewerbung nach etwa 2 Wochen keine Antwort bekommt, sollte bei der betreffenden Firma (telefonisch) nachfragen ("Guten Tag, mein Name ist ..., ich habe mich bei Ihnen als ... beworben, haben Sie meine Bewerbung bekommen / sich da schon entschieden....?"), in hartnäckigen Fällen eventuell auch mit "Ich brauche für das AMS auf jeden Fall eine Rückmeldung". Das AMS hat es in diesem Fall dann auch gern, den Namen einer Ansprechperson zu erfahren.
Die Seite mit der Rückmeldung - wenn auf eine Bewerbung hin nur eine schriftliche Absage erfolgt ist, dann diese - sollte innerhalb von 10 Werktagen beim AMS einlangen (persönlich abgeben, auch in der Info-Zone möglich, oder per Post schicken, eventuell auch je nach Vereinbarung über eine Rückmeldung). Zum Teil wird aber später nicht danach gefragt, worauf man sich aber nicht verlassen sollte.
Bei Angeboten mit dem Vermerk "Bei Interesse bewerben Sie sich..." und ohne Rückmeldungs-Seite ist eine Rückmeldung prinzipiell nicht nötig, kann aber sicherheitshalber auch nicht schaden und zeigt von Eigeninitiative. Im Zweifelsfall lieber eine Rückmeldung einholen, wenn auf eine Bewerbung hin keine Antwort kommt.
Verbindliche Stellenangebote sind oft auch "Vorauswahlen", wo man dann erst einmal mit bestimmten Unterlagen zu einer Filiale des AMS muss und dann eventuell gleich zu einer Firma weitergeschickt wird - hier betätigt sich das AMS dann wie ein Personalberatungs-Unternehmen.
Grundsätzlich sind diese Stellenangebote solche, in denen bestimmte Stichwörter für einen zutreffend sind, auch wenn der Rest nicht unbedingt passt. In Einzelfällen kann man so durchaus auch bei unseriösen Firmen landen, wobei solche Angebote dann aber durchaus mit dem Hinweis auf die Zumutbarkeits-Kriterien abgelehnt werden können.
Wer auf eine verbindliche Bewerbung nach etwa 2 Wochen keine Antwort bekommt, sollte bei der betreffenden Firma (telefonisch) nachfragen ("Guten Tag, mein Name ist ..., ich habe mich bei Ihnen als ... beworben, haben Sie meine Bewerbung bekommen / sich da schon entschieden....?"), in hartnäckigen Fällen eventuell auch mit "Ich brauche für das AMS auf jeden Fall eine Rückmeldung". Das AMS hat es in diesem Fall dann auch gern, den Namen einer Ansprechperson zu erfahren.
hocknstad - Samstag, 11. August 2007, 12:15
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