Krankmeldung
Bei einer Krankmeldung ist für die ersten drei Tage eine ärztliche Bestätigung nötig, diese wird in der Arztpraxis ausgestellt. Bei längerem Krankenstand ist eine Bestätigung der Gebietskrankenkasse des jeweiligen Bundeslandes nötig. In Wien hat diese in jedem Bezirk eine Zweigstelle. Eine Krankmeldung ist besonders dann sinnvoll, wenn man etwa durch Kurse gerade eine Verpflichtung hat oder sich eine Krankheit als schwerwiegend und länger dauernd erweist.
Die Einführung der e-Card, die auch Arbeitslose erhalten, ist seit Ende 2005 in ganz Österreich abgeschlossen. Krankenscheine gibt es grundsätzlich nicht mehr, wohl aber noch "Überweisungsscheine", die dann etwa bei einem praktischen Arzt und nicht vom AMS ausgestellt werden. Arztbesuche oder ambulante Krankenhausaufenthalte (Untersuchungen und Behandlungen ohne Übernachtung im Krankenhaus) sind nicht meldepflichtig.
Die Einführung der e-Card, die auch Arbeitslose erhalten, ist seit Ende 2005 in ganz Österreich abgeschlossen. Krankenscheine gibt es grundsätzlich nicht mehr, wohl aber noch "Überweisungsscheine", die dann etwa bei einem praktischen Arzt und nicht vom AMS ausgestellt werden. Arztbesuche oder ambulante Krankenhausaufenthalte (Untersuchungen und Behandlungen ohne Übernachtung im Krankenhaus) sind nicht meldepflichtig.
hocknstad - Samstag, 11. August 2007, 12:30
Trackback URL:
https://hocknstad.twoday.net/stories/4155768/modTrackback