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Langzeitarbeitslosigkeit (LZAL), Langzeitbeschäftigungslosigkeit (LZBL)

Allgemein

Dies sind Begriffe bzw. Abkürzungen, die AMS-intern verwendet werden, etwa bei Beschreibungen von Kursen. Der jeweilige "Status" von Arbeitslosen kann z.B. Auswirkungen auf die Zuweisung zu Kursen haben. So werden LZAL angeblich eher in allgemeine "Bewerbungskurse", LZBL eher in "Beschäftigungsprojekte gesteckt.


Definition

Langzeitarbeitslos (LZAL) ist, wer mindestens ein Jahr lang (365 Tage) lang arbeitslos gemeldet ist, wobei Unterbrechungen bis zu 28 Tagen (zum Beispiel durch Kurse) nicht gezählt werden. Bis 25 und ab 50 Jahren (was oftmals als 2 besondere "Problemgruppen" gesehen wird) wird jemand schon nach einem halben Jahr (6 Monate) als langzeitarbeitslos gezählt.

Langzeitbeschäftigungslose (LZBL) werden als "besonders hartnäckige Problemgruppe" gesehen. Hier werden auch Unterbrechungen bis zu 61 Tagen nicht gewertet, erst ab dem 62. fällt man aus diesem Status heraus.

Nach einer entsprechend langen Unterbrechung beginnt intern am AMS (jedoch nicht unbedingt bei der Geldauszahlung, wenn es ein Kurs war) "von vorne" eine neue Periode der Arbeitslosigkeit. Wer mit diesen Fristen spekuliert, sollte zur Sicherheit nach Möglichkeit ein paar Tage länger warten, da auch leicht unterschiedliche Aussagen zu hören sind.


(Quelle: http://209.85.135.104/search?q=cache:VF_hZj4_stEJ:www.ams.at/neu/stmk/600_thema_am_1204.pdf+LZBL+LZAL&hl=de&ct=clnk&cd=1&gl=at&client=firefox-a)
http://www.soned.at/9b763a8e7a4c2a5a2284bd11a3d342ab.html

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